Presseerklärung

des Tierschutzvereins für Neumünster und Umgebung von 1932 e.V. zur Kündigung unser ehemaligen Mitarbeiterin Frau Susanne Eckmann.

In den vergangenen Tagen und Wochen beschäftigte unseren Verein die Kündigung der Angestellten Frau Susanne Eckmann. Mit Bedauern haben wir der Presse entnehmen müssen, dass von einigen Mitgliedern die Ansicht vertreten wird, dass es sich bei der Kündigung unserer Mitarbeiterin um eine „unmenschliche“ Vorgehensweise handelt, die alleine auf Initiative der 1. Vorsitzenden des Vereins, Frau Gisela Bünz betrieben wurde.

Da eine solche Behauptung jedweder Grundlage entbehrt und es wieder einmal so scheint, dass einzelne Personen solche Aussagen nutzten möchten, um persönliche Differenzen mit unserer 1. Vorsitzenden auszuleben, haben wir uns als Verein entschlossen, diese Beiträge ausnahmsweise trotzdem zu kommentieren, da schließlich auch von anderer Seite aus die Öffentlichkeit gesucht wird. Zur Klarstellung und Transparenz gegenüber den Mitgliedern und Sponsoren, sind wir damit aber gezwungen, Fakten zu offenbaren, die wir eigentlich aus Rücksicht auf den weiteren beruflichen Werdegang unserer ehemaligen Angestellten, nicht der Öffentlichkeit preisgeben wollten. Betonen und festzuhalten ist bereits im Vorfeld, dass die fristlose Kündigung einstimmig durch den Vorstand getroffen und vom erweiterten Vorstand – zu dem auch der Protokollführer gehört - sowie den Organen des Vereines ausdrücklich gebilligt wurde.

Die fristlose Kündigung der Frau Eckmann war alleine schon unumgänglich, um die über Jahre erworbene, sehr gute Reputation des Vereines in der Öffentlichkeit und bei den Kommunen zu schützen.

Entgegen vielfacher Darstellungen handelte es sich bei dem Kündigungsgrund nicht etwa nur um „Unregelmäßigkeiten“ in der Buchung, sondern aus strafrechtlicher Sicht bereits um eine veruntreuende Unterschlagung. Über einen Zeitraum von 2 Jahren sind in regelmäßigen Abständen einzelne Spendenbeträge und Zahlungseingänge von jeweils bis zu 200 Euro nicht in den Kassenbüchern verbucht und diese „Unregelmäßigkeiten“ zudem so geschickt getarnt worden, dass sie selbst bei der jährlichen Kassenprüfung durch extra hierfür gewählte Mitglieder nicht aufgefallen sind. Erst ein vereidigter Steuerprüfer, der durch den Verein eingeschaltet wurde, konnte den gesamten Schaden in fast vierstelliger Höhe feststellen. Es ist daher wenig glaubhaft, wenn so etwas lediglich auf „Überforderung“ oder „ein Versehen“ zurück geführt wird, insbesondere da es sich nicht um die einzigen „Unregelmäßigkeiten“ in den letzten 2 Jahren gehandelt hat.

Bereits mehrfach musste der Verein intervenieren, weil die Vermischung von dienstlichen und privaten Geschäften in Zusammenhang mit der Dienstausübung der Frau Eckmann festgestellt wurden, die sich beispielsweise durch unrichtige Eintragungen in das Fahrtenbuch - rechtlich gesehen immerhin eine Urkunde - ausdrückte.

Trotz mehrfacher Gespräche und Bitten, zeigte sich Frau Eckmann immer absolut resistent gegenüber Weisungen durch die Vereinsführung und intervenierte zugleich regelmäßig und aus eigennützigen Motiven gegen diese. Das führte sogar soweit, dass sich die Mitarbeiter der Tierauffangstelle in zwei Lager gespalten hatten, was zwangsläufig ein zeitweise sehr schlechtes Betriebsklima schaffte, welches sich erst nach der Entlassung von Frau Eckmann – dann aber auch schlagartig - besserte.

Durch eigenmächtige und nicht abgestimmte Aktionen gefährdete Frau Eckmann überdies die durch die Mitgliederversammlung und die Satzung festgelegten und legitimierten Ziele des Vereins. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass es sich - entgegen der vielfach verbreiteten Ansicht in der Öffentlichkeit - bei der Tierauffangstelle nicht um eine selbständige Einrichtung mit eigener Führung, wie bspw. ein echtes „Tierheim“ handelt, sondern  um eine im Verein integrierte und damit abhängige Einrichtung für die vorübergehende Aufnahme von Tieren.

Der Begriff „Leiterin“ der Tierauffangstelle definiert sich daher auch ausschließlich aus dem Angestelltenvertrag, in welchem eindeutig festgehalten ist, dass die dort fixierten Aufgaben nach Weisung der Vereinsführung durchzuführen sind. Die so bekannt gewordenen Verstöße waren daher schon deshalb als Pflichtverletzungen zu werten, wurden aber von der Vereinsführung in Einzelfällen toleriert, wenn es sich nämlich um einen lediglich rechtlichen oder tatsächlichen Vorteil für unsere Tiere oder den Verein handelte.

Der Vorwurf der „Unmenschlichkeit“ des Vereines ist aber schon dadurch widerlegt, dass wir trotz aller Widrigkeiten bis zum Zeitpunkt der Feststellung der Unterschlagungen immer bemüht waren, Frau Eckmann im Rahmen des Möglichen zu unterstützen. So ist beispielsweise in Gesprächsvermerken und Sitzungsprotokollen dokumentiert, dass Frau Eckmann den Verein in den vergangenen 2 Jahren mehrfach und vehement um Lohnerhöhungen, finanzielle Vergünstigungen etc. ersucht hat, denen wir alleine aus Mitgefühl für ihre persönliche Lage teilweise entsprochen haben. Rechtlich wären wir dazu gar nicht verpflichtet gewesen. Eine solche Handlung als „unmenschlich“ zu bezeichnen erschließt sich dem Verein nicht. Vielmehr sollten gerade die Personen, die so etwas konstatieren und mit populistischen und reißerischen Aktionen untermalen, einmal ihre grundlegenden Wertanschauungen von Recht und Moral überprüfen. Für den Vorstand ist der Tierschutzverein zudem auch kein „Geselligkeitsverein“ mit Kaffee und Kuchen, der sich nebenbei um Tiere kümmert, sondern zeichnet sich gerade dadurch aus, dass unsere Mitglieder lieber auf die Befriedigung eigener Bedürfnisse verzichten, nur um den Tieren etwas Gutes zu tun.

Mit Bedauern haben wir allerdings den Rücktritt unserer Protokollführerin, Frau Petra Salewski entgegen genommen, die sich zusammen mit ihrem Ehemann in der Vergangenheit bereits sehr für die Interessen des Tierschutzvereins eingesetzt hat. 

Aus diesem Grunde fühlten wir uns auf der letzten Mitgliederversammlung auch verpflichtet, Frau Salewski den Platz einer Protokollführerin im erweiterten Vorstand anzubieten, nachdem sie und ihr Ehemann leider bei der Wahl in den Vorstand (2. Vorsitzender + Kassenwart) zugunsten der anderen Kandidaten, den Rückhalt der Mitglieder und die erforderliche Mehrheit nicht erhielten. Allerdings können wir die Entscheidung aus menschlicher Sicht jedoch nachvollziehen, da ein solches Amt zwangsläufig zu einem Gewissenskonflikt führen muss, wenn man freundschaftliche Beziehungen zu der Betroffenen pflegt.

Der Vorstand des Tierschutzvereins für Neumünster und Umgebung von 1932 e.V.